Neue Förderkonditionen für die Bildungsprämie ab Juli 2014

Ab 1. Juli 2014 gelten für Interessierte, die die Bildungsprämie für einen beruflich orientierten Sprachkurs der KERN AG Training nutzen möchten, veränderte Förderkonditionen.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Weiterbildungsinteressierte müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben und
  • die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme darf nicht mehr als 1.000 Euro kosten.

Unverändert bleiben die Voraussetzungen, dass die Interessenten:

  • mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und
  • über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro) verfügen.

Als Weiterbildungsanbieter ist die KERN AG Training nach den Richtlinien der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zertifiziert. Für beruflich orientierte Sprachkurse, wie zum Beispiel die Kurse Englisch oder Deutsch für den Beruf, kann der Prämiengutschein in allen KERN-Schulungszentren bundesweit eingelöst werden. Für jedes Gruppentraining der KERN AG Training und für alle Sprachen können Sie die Bildungsprämie anrechnen lassen. Die Prämie muss vor der Kursanmeldung bei den offiziellen Beratungsstellen beantragt werden.

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