Sie interessieren sich für einen unserer Sprachkurse, könnten aber eine Finanzspritze gebrauchen? Dann beantragen Sie die Förderprogramme Ihres Bundeslandes. Übernommen werden 50 Prozent der Kursgebühren bei einem anerkannten Bildungsanbieter – maximal jedoch 500 € pro Bildungsprämie. Als Weiterbildungsanbieter ist KERN Training nach den Richtlinien der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zertifiziert.
Mit bis zu 500 € unterstützt die Bildungsprämie Ihre beruflich orientierte Weiterbildung. Voraussetzung ist, dass ArbeitnehmerInnen oder Selbstständige ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis zu 20.000 Euro nachweisen. Die Prämie muss vor der Kursanmeldung bei den offiziellen Beratungsstellen beantragt werden.
Finanziert werden die Länderprogramme aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Mittel können grundsätzlich auf alle unsere Kursprogramme angerechnet werden. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl geeigneter Angebote.
Geförderte Sprachkurse sind Weiterbildungsmaßnahmen, die von einzelnen Bundesländern finanziell unterstützt werden. Ziel ist es, Beschäftigte und Unternehmen bei der beruflichen Qualifizierung zu entlasten. Je nach Bundesland werden Teile der Kurskosten für berufliches Sprachentraining übernommen.
Gefördert werden in der Regel berufsbezogene Sprachkurse, etwa Business English, Deutsch für den Beruf oder branchenspezifisches Sprachentraining. Voraussetzung ist meist ein klarer beruflicher Nutzen, zum Beispiel für internationale Kommunikation, Kundenkontakt oder Fachabteilungen.
Förderberechtigt sind je nach Landesprogramm ArbeitnehmerInnen, Unternehmen, Selbstständige oder KMU. Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich nach Bundesland und Förderprogramm. Häufig zählen Unternehmensgröße, Beschäftigungsstatus und Arbeitsort.
Die Förderhöhe variiert je nach Bundesland und Programm. Üblich sind Zuschüsse zwischen 30 % und 70 % der Kurskosten, teilweise mit festen Höchstbeträgen. In einigen Programmen werden auch mehrere Mitarbeitende eines Unternehmens gemeinsam gefördert.
Mehrere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen oder Berlin bieten eigene Weiterbildungs- oder Qualifizierungsprogramme an. Diese Programme unterscheiden sich in Umfang, Förderquote und Antragsverfahren.
In der Regel erfolgt die Beantragung vor Kursbeginn. Je nach Programm wird ein Beratungsgespräch, ein Bildungsscheck oder ein Förderantrag benötigt. KERN AG Training unterstützt Unternehmen bei der Auswahl des passenden Förderprogramms und der Vorbereitung der Unterlagen.
Ja, viele Landesprogramme fördern sowohl Inhouse-Sprachtraining als auch Online-Sprachkurse. Entscheidend ist, dass das Training beruflich relevant ist und die formalen Förderkriterien des jeweiligen Bundeslandes erfüllt.
Gefördertes Sprachtraining senkt Weiterbildungskosten deutlich und ermöglicht eine gezielte Qualifizierung von Mitarbeitenden. Unternehmen stärken damit ihre internationale Handlungsfähigkeit, verbessern Kommunikation und investieren nachhaltig in die Kompetenzentwicklung ihrer Teams.