Geförderte Weiterbildungen für MitarbeiterInnen in Wien

Der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) bietet verschiedene Möglichkeiten zur Förderung von Weiterbildungen, damit Unternehmen mit Betriebsstandort Wien in die Qualifizierung ihrer MitarbeiterInnen investieren können.

Qualifizierungsförderung für Wiener Unternehmen

Gefördert werden u. a. Deutschkurse für …:

  • MitarbeiterInnen unter 45 Jahren
  • Frauen ab Matura
  • Männer ab Lehrabschluss oder berufsbildender mittlerer Schule

Wie hoch ist der Förderungsbetrag?

Die Förderung liegt bei 50 % der Kurskosten, maximal jedoch 1.000 €.

Förderung Innovation und Beschäftigung

Der waff unterstützt mit der „Förderung Innovation und Beschäftigung“ KMUs in Wien bei ihrem Vorhaben, Innovationen umzusetzen. Die Unternehmen müssen seit mindestens 12 Monaten erfolgreich tätig sein.

Welche Innovationsvorhaben werden gefördert?

  • Innovationen im Bereich der Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsbeziehungen mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
  • Innovationen, die das Ziel haben, unterschiedliche Formen der möglichen Benachteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern insbesondere im Sinne von Gender Mainstreaming, Diversity etc. im Betrieb zu vermeiden.
  • Innovationen, die das Ziel haben, bildungsbenachteiligte und bildungsferne MitarbeiterInnen des Betriebs in innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen einzubeziehen.
  • Produktinnovationen (materielle und immaterielle Produkte), Prozessinnovationen und Markterschließung für innovative, selbst entwickelte Produkte.

Gefördert werden:

  • Personalkosten von Innovationsassistentinnen und -assistenten
  • Innovationsbezogene Weiterbildungskosten
  • Bei Bedarf Beratungskosten

Wie hoch sind die Förderungsbeiträge?

  • Personalkostenförderung – 50 % des Bruttoentgeltes (exkl. Zuschläge, Prämien etc.) je Innovationsassistentin bzw. -assistent, gesamt maximal 47.000 Euro.
  • Wenn durch die gezielte Einstellung einer Innovationsassistentin bzw. eines Innovationsassistenten und anderer geeigneter Maßnahmen ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Unternehmen geleistet wird, kann darüber hinaus ein Bonus bis zu 5.000 Euro gewährt werden.
  • Weiterbildungskostenförderung - 50 % der Weiterbildungskosten, für die von externen Schulungsanbietern durchgeführten Weiterbildungsmaßnahmen, maximal 7.300 Euro.
  • Beratungskostenförderung - 50% der Beratungskosten werden übernommen, maximal 4.700 Euro.

Maximaler Förderungszeitraum: 12 Monate

Weitere Informationen sowie den Online-Antrag finden Sie auf der Website des waff.

Sie haben noch Fragen zu den Förderungsmöglichkeiten und möchten sich im Detail informieren? Kommen Sie gerne auf uns zu!

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