Bildungskonto

Das Land Oberösterreich bietet Erwachsenen mit dem Bildungskonto eine Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen. Hauptziel ist es, den ArbeitnehmerInnen mehr Aufstiegschancen und eine bessere persönliche Qualifikation zu ermöglichen.

Wer wird gefördert?

  • ArbeitnehmerInnen
  • Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Berufs-WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
  • Freie DienstnehmerInnen
  • Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 2.700 Euro brutto beträgt
  • Ein-Personen-UnternehmerInnen, Kleinunternehmerinnen 

Was wird gefördert?

  • Berufsorientierte Weiterbildungen
  • Kurskosten für Bildungsmaßnahmen

Wie hoch sind die Förderungsbeiträge?

  • Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.000 Euro gefördert.
  • Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.400 Euro gefördert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
  • Sprachkurse werden bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 1.000 Euro gefördert.

Weitere Informationen finden Sie auf www.land-oberoesterreich.gv.at.

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